Kinder haben in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf eine Schülerbeförderung, wenn sie weiter als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen.
Sie bekommen dann in der Regel ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr.
Nur wenn ein Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln für ein Kind nicht zumutbar ist, darf es mit dem Schülerspezialverkehr fahren. Wann das der Fall ist, regelt das Land sehr genau.
Kinder, die einen Platz im Schülerspezialverkehr haben, werden mit Kleinbussen von unseren Fahrerinnen und Fahrern zu Hause abgeholt und mittags zurück gebracht.